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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Karlsruhe zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

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Datum Aktenzeichen Tenor
17.04.2026 8 Ca 424/25

1. Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen im Zusammenhang mit der Änderungskündigung der Beklagten vom 23.07.2025 rechtsunwirksam ist.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf 31.395 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

17.04.2026 8 Ca 292/25

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 28. Juli 2025 nicht aufgelöst ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als Commodity Procurement-Specialist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits weiter zu beschäftigen.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Der Streitwert wird auf 41.630,16 EUR festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

17.04.2026 10 Ca 266/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 21.234,52 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.09.2025 zu zahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird festsetzt auf 21.234,52 EUR.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

15.04.2026 9 Ca 274/25

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird festgesetzt auf 79.780,20 €.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

09.04.2026 3 Ca 344/25

1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.194,82 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 25.10.2025 zu bezahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die beklagte Partei zu 38 % und die klagende Partei zu 62 % zu tragen.
4. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 27.101,67 € festgesetzt. 5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

09.04.2026 3 Ca 330/25

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 9.720,00 € festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.