Das Arbeitsgericht Karlsruhe übt die Gerichtsbarkeit in Arbeitssachen in den Landkreisen Karlsruhe und Rastatt sowie den Stadtkreisen Karlsruhe und Baden-Baden in erster Instanz aus. Der Sitz des Arbeitsgerichts befindet sich in Karlsruhe. Die Zuständigkeit der Kammern ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan.
Das Arbeitsgericht Karlsruhe ist im Rahmen seiner örtlichen Zuständigkeit als Eingangsinstanz zuständig für alle Klagen und Anträge, für die nach dem Arbeitsgerichtsgesetz der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet ist. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Beschreibung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens.
Am Sitz des Gerichts befindet sich die Gerichtsverwaltung. Leiterin des Gerichts ist die Direktorin des Arbeitsgerichts. Sie wird unterstützt von ihrer ständigen Vertreterin und dem Verwaltungsleiter.