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Datum: 20.08.2026

Aktenzeichen: 3 Ca 131/26

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 15.998,13 € festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.