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Datum: 21.08.2026

Aktenzeichen: 10 Ca 391/25

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch fristlose Kündigung vom 10.12.2025 vorzeitig geendet hat.
2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 1.846,08 € brutto zu zahlen nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2025 für den Monat Juli 2025.
3. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 720,00 € brutto zu zahlen nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2025 für den Monat August 2025.
4. Darüber hinaus wird die Klage abgewiesen.
5. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 77 %, der Beklagte zu 23 %.
6. Der Streitwert wird festgesetzt auf 11.201,34 €.