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Datum: 19.08.2026

Aktenzeichen: 5 BV 4/26

Die Beteiligte zu 2) wird verpflichtet, an den Beteiligten zu 1) 3.407,40 EUR zu zahlen nebst Zinsen hieraus i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag i.H.v. 2,979,28 EUR seit dem 20.03.2026 und aus einem Betrag i.H.v. 428,12 EUR seit 02.06.2026.