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Datum: 24.08.2026
Aktenzeichen: 6 Ca 73/26
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der
Beklagten vom 30.01.2026 nicht aufgelöst worden ist.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 20.368,65 Euro festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.