Zum Inhalt springen

Datum: 24.08.2026

Aktenzeichen: 6 Ca 73/26

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 30.01.2026 nicht aufgelöst worden ist.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 20.368,65 Euro festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.