Öffentlichkeit der Verhandlung
Die Verhandlungen des Arbeitsgerichts sind grundsätzlich öffentlich (§ 169 GVG ) und können ohne Voranmeldung besucht werden.
Besuchergruppen
Für Besuchergruppen mit mehr als 10 Personen wird aus organisatorischen Gründen eine Voranmeldung unter der Telefonnummer 0721 175-2500 oder poststelle@arbgkarlsruhe.justiz.bwl.de erbeten.