Besuch von Verhandlungen

Foto - Blick in einen Gerichtssaal

Öffentlichkeit der Verhandlung

Die Verhandlungen des Arbeitsgerichts sind grundsätzlich öffentlich (§ 169 GVG ) und können ohne Voranmeldung besucht werden.

Besuchergruppen

Für Besuchergruppen mit mehr als 10 Personen wird aus organisatorischen Gründen eine Voranmeldung unter der Telefonnummer 0721 175-2500 oder poststelle@arbgkarlsruhe.justiz.bwl.de erbeten.

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