Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Karlsruhe zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

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Datum Aktenzeichen Tenor
20.01.2025 6 Ca 2/24

1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. 
3.Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 6.300,00 EUR festgesetzt. 
4.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

17.01.2025 10 Ca 278/24

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3. Der Streitwert wird festgesetzt auf 8.527,65 €.

17.01.2025 8 Ca 35/24

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3. Der Streitwert wird auf 8.688,80 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

16.01.2025 3 Ca 226/24

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Urlaubsabgeltung in Höhe von 11.249,94 € brutto abzüglich erhaltenes Arbeitslosengeld in Höhe von 5.065,74 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit 25.08.2024 zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die beklagte Partei zu 27 % und die klagende Partei zu 73 % zu tragen.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 6.184,20 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

16.01.2025 1 Ca 188/24

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 14.445,26 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

16.01.2025 1 Ca 207/24

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 15.000,00 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

16.01.2025 1 Ca 224/24

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

15.01.2025 9 Ca 76/24

1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 15.02.2024 nicht aufgelöst wurde.
2.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 12.000,00 EUR festgesetzt.
4.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

14.01.2025 2 Ca 159/24

URTEIL
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.850,00 € festgesetzt.

13.01.2025 5 Ca 191/24

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die klagende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 1.716,00 € festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

13.01.2025 5 Ca 126/24

1. Das Versäumnisurteil vom 11.11.2024 bleibt aufrecht erhalten.

2. Die klagende Partei trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 18.000,00 EUR festgesetzt.

10.01.2025 8 Ca 150/24

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger.
3. Der Streitwert wird auf 3.825 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

08.01.2025 9 Ga 2/24

1. Die Anträge werden zurückgewiesen.

2. Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 3.900,00 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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