In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Karlsruhe zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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Datum | Aktenzeichen | Tenor |
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20.01.2025 | 6 Ca 2/24 | 1.Die Klage wird abgewiesen. |
17.01.2025 | 10 Ca 278/24 | 1. Die Klage wird abgewiesen. |
17.01.2025 | 8 Ca 35/24 | 1. Die Klage wird abgewiesen. |
16.01.2025 | 3 Ca 226/24 | 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Urlaubsabgeltung in Höhe von 11.249,94 € brutto abzüglich erhaltenes
Arbeitslosengeld in Höhe von 5.065,74 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit 25.08.2024
zu zahlen. |
16.01.2025 | 1 Ca 188/24 | 1. Die Klage wird abgewiesen. |
16.01.2025 | 1 Ca 207/24 | 1. Die Klage wird abgewiesen. |
16.01.2025 | 1 Ca 224/24 | 1. Die Klage wird abgewiesen. |
15.01.2025 | 9 Ca 76/24 | 1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 15.02.2024 nicht aufgelöst
wurde. |
14.01.2025 | 2 Ca 159/24 | URTEIL |
13.01.2025 | 5 Ca 191/24 | 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die klagende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 1.716,00 € festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
13.01.2025 | 5 Ca 126/24 | 1. Das Versäumnisurteil vom 11.11.2024 bleibt aufrecht erhalten. 2. Die klagende Partei trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 18.000,00 EUR festgesetzt. |
10.01.2025 | 8 Ca 150/24 | 1. Die Klage wird abgewiesen. |
08.01.2025 | 9 Ga 2/24 | 1. Die Anträge werden zurückgewiesen. 2. Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 3.900,00 EUR festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |