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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Karlsruhe zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
06.03.2026 8 Ca 244/25

1.Es wird festgestellt, dass die Teilnahme des Klägers am mobilen Arbeiten gemäß Konzernbetriebsvereinbarung Smart Working durch die schriftlich erklärte Kündigung der Beklagten zum 30. September 2025 nicht beendet wurde.
2.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 
3.Der Streitwert wird auf 5.155,37 EUR festgesetzt. 
4.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

05.03.2026 3 Ca 280/25

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 1.589,85 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

05.03.2026 3 Ca 355/25

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 10.000,00€ festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

03.03.2026 7 Ca 361/25

1. Der Antrag der Klägerin, das Teilurteil vom 02.06.2025 (Az. 6 Ca 118/25) zu ergänzen, wird zurückgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
3. Der Streitwert für diese Entscheidung wird auf 325.000,00 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht über die gesetzlich geregelten Fälle hinaus gesondert zugelassen.

26.02.2026 1 Ga 1/26

1. Der Antrag wird zurückgewiesen.
2. Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf 1.659,76 Euro festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

26.02.2026 1 Ca 300/25

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3. Der Streitwert wird auf 2.600,00 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

12.02.2026 1 Ca 304/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für den Monat Dezember 2024 eine Vergütung in Höhe von 538,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.01.2025 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für den Monat Januar 2025 eine Vergütung in Höhe von 127,50€ brutto abzüglich bereits gezahlter 104,30€ netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.02.2025 zu zahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für den Monat Februar 2025 eine Vergütung in Höhe von 1.057,50 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.03.2025 zu zahlen.
4. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Fahrtkosten für die Monate Januar und Februar 2025 in Höhe von 120,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.03.2025 zu zahlen.
5. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Urlaubsabgeltung in Höhe von 397,62 € brutto zu zahlen.
6. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 
7. Der Streitwert wird auf 2.136,32 EUR festgesetzt. 
8. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

11.02.2026 9 Ca 206/25

1.Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung des Beklagten vom 16.05.2025 zum 30.06.2025 aufgelöst wurde.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Arbeitsentgelt für den Monat Juni 2025 in Höhe von 898,83 € brutto abzüglich gezahlter 359,97 € netto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz ab 01.6.2025
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 
4.Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 
5.Der Berufungsstreitwert wird festgesetzt auf 22.438,11 Euro. 
6.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.