In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Karlsruhe zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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Datum | Aktenzeichen | Tenor |
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19.03.2025 | 9 Ca 121/24 | 1. Die Klage wird abgewiesen. |
19.03.2025 | 5 Ca 295/24 | 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Juli 2024 restliches Entgelt i.H.v.
412,10€ netto zu bezahlen. |
19.03.2025 | 5 Ca 250/24 | 1. Die Klage wird abgewiesen. |
18.03.2025 | 2 BVGa 1/25 | 1.Die Beteiligten zu 2 und zu 3 werden verpflichtet, es zu unterlassen, ihren Beschäftigten in der Produktion und Logistik am
Standort Rastatt Mehrarbeit für Samstag, den 22.03.2025, anzuordnen, entgegenzunehmen oder zu dulden, solange der Antragsteller nicht
beteiligt wurde und im Falle seiner Zustimmungsverweigerung eine noch anzurufende Einigungsstelle die fehlende Zustimmung ersetzt
hat. |
18.03.2025 | 2 Ca 268/24 | 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin rückständigen Lohn für den Monat April 2024 in Höhe von brutto 1.261,91 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.05.2024 zu bezahlen. 2. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin über den Lohn gemäß Ziffer 1. eine Entgeltabrechnung für den Monat April 2024 zu erteilen und zu übersenden. 3. Die Widerklage wird abgewiesen. 4. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt. 5. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 11.874,21 € festgesetzt. |
17.03.2025 | 6 Ca 40/24 | 1.Die Klage wird abgewiesen. |
14.03.2025 | 8 Ca 267/24 | 1. Die Klage wird abgewiesen. |
12.03.2025 | 9 Ca 67/24 | 1. Der Einspruch des Beklagten gegen das Versäumnisurteil vom 30.09.2024 wird als unzulässig verworfen. |
07.03.2025 | 10 Ca 306/24 | 1. Die Beklagte wird verpflichtet, an den Kläger Arbeitslohn für den Monat Mai 2024 in Höhe von 3.464,42 Euro brutto,
unter Berücksichtigung der Auszahlung in Höhe von 1.743,98 Euro, zzgl. Prozesszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz seit dem 06.06.2024 zu zahlen. |