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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Karlsruhe zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
05.02.2026 3 Ca 245/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 30.279,80 € brutto abzüglich 8.118,25 € netto zu zahlen zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
aus 2.884,00 € ab dem 16.11.2023,
aus weiteren 2.017,10 € seit dem 16.12.2023,
aus weiteren 2.017,10 € seit dem 16.01.2024,
aus weiteren 1.959,15 € seit dem 18.02.2024,
aus weiteren 2.183,15 € seit dem 18.03.2024,
aus weiteren 2.183,15 € seit dem 16.04.2024,
aus weiteren 2.183,15 € seit dem 16.05.2024,
aus weiteren 3.503,50 € seit dem 17.06.2024,
aus weiteren 2.183,15 € seit dem 16.07.2024,
aus weiteren 1.972,95 € seit dem 16.08.2024.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die beklagte Partei zu 42 % und die klagende Partei zu 58 % zu tragen.
4. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 52.622,13 € festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

05.02.2026 3 Ca 259/25

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 14.08.2025 nicht aufgelöst wird.
2. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 02.09.2025 nicht aufgelöst wird.
3. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als Produktmanagerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits weiterzubeschäftigen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits hat die beklagte Partei zu tragen.
5. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 32.440,00 € festgesetzt.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

04.02.2026 5 Ca 193/25

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 5.550,00 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

04.02.2026 9 BV 26/25

Die Anträge werden zurückgewiesen.

04.02.2026 9 BV 25/25

Die Anträge werden zurückgewiesen.

04.02.2026 9 Ga 1/26

1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
2. Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Berufungsstreitwert beträgt 3.620 Euro.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

27.01.2026 2 Ca 20/25

URTEIL
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 17.339,07 € festgesetzt.

27.01.2026 2 Ca 329/25

URTEIL
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 600,00 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird zugelassen.

27.01.2026 2 Ca 330/25

URTEIL
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 600,00 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird zugelassen.

22.01.2026 1 Ca 189/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 44.231,30 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2025 zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die beklagte Partei zu tragen.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 44.231,30 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.