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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Karlsruhe zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
12.03.2025 9 Ca 67/24

1. Der Einspruch des Beklagten gegen das Versäumnisurteil vom 30.09.2024 wird als unzulässig verworfen.
2. Der Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.                                                
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 12.498,23 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

07.03.2025 10 Ca 306/24

1. Die Beklagte wird verpflichtet, an den Kläger Arbeitslohn für den Monat Mai 2024 in Höhe von 3.464,42 Euro brutto, unter Berücksichtigung der Auszahlung in Höhe von 1.743,98 Euro, zzgl. Prozesszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.06.2024 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verpflichtet, an den Kläger 2.911,96 Euro brutto, unter Berücksichtigung der Auszahlung in Höhe von 1.436,21 Euro, zzgl. Prozesszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2024 zu zahlen.
3. Die Widerklage wird abgewiesen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 28 %, der Beklagte zu 72 %.
5. Der Streitwert wird festgesetzt auf 11.437,90 €.
6. Soweit nicht bereits von Gesetzes wegen zulässig, wird die Berufung nicht gesondert zugelassen.

06.03.2025 6 Ca 3/24

1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3.Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 18.465,31 EUR festgesetzt.
4.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

28.02.2025 8 Ca 374/24

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3. Der Streitwert wird auf 3.748,68 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

28.02.2025 8 Ca 372/24

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3. Der Streitwert wird auf 4.410 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

28.02.2025 8 Ca 371/24

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3. Der Streitwert wird auf 4.410 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

24.02.2025 5 Ca 120/24

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die klagende Partei trägt die Kosten des Rechtstreits.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 11.310,00 € festgesetzt.

18.02.2025 9 Ga 2/25

1. Die Verfügungsbeklagte wird verurteilt, dem Verfügungskläger für die Zeit vom 24.02.2025 bis zum 28.02.2025 Urlaub zu gewähren.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsbeklagte.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 901,85 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

13.02.2025 3 Ca 65/24

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 6.560,57 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

13.02.2025 3 Ca 258/24

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die klagende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 17.241,72 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

13.02.2025 3 Ca 257/24

1 Die Klage wird abgewiesen.
2. Die klagende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 12.021,56 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

13.02.2025 3 Ca 256/24

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die klagende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 22.443,75 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

13.02.2025 3 Ca 255/24

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die klagende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 21.542,48 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

13.02.2025 3 Ca 253/24

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die klagende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 18.139,76€ festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

13.02.2025 3 Ca 252/24

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die klagende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 17.433,27 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

13.02.2025 3 Ca 251/24

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die klagende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 11.209,11 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

13.02.2025 3 Ca 250/24

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die klagende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 11.889,19 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

13.02.2025 3 Ca 249/24

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die klagende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 18.012,77 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

11.02.2025 2 Ca 414/24

URTEIL
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. 
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.865,00 € festgesetzt.