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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Karlsruhe zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
03.12.2025 9 BVGa 2/25

Die Anträge werden zurückgewiesen.

27.11.2025 3 Ca 316/24

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 10.10.2024 aufgelöst wird.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Lagermitarbeiter weiter zu beschäftigen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits hat die beklagte Partei zu 81 % und die klagende Partei zu 19 % zu tragen.
5. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 13.128,24 € festgesetzt.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

27.11.2025 3 Ca 162/25

1. Die Klage wird abgewiesen. 
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 14.719,10 € festgesetzt. 
4. Die Berufung wird gesondert zugelassen.

27.11.2025 1 Ca 298/25

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht aufgrund ordentlicher Kündigung der Beklagten vom 26.06.2025 aufgelöst ist, sondern ungekündigt fortbesteht.
2. Die Beklagte wird verurteilt den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens als Mitarbeiter Leiter Versand und Mitarbeiter Logistik und Zoll weiterzubeschäftigen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits hat die beklagte Partei 4/5 zu tragen und die klagende Partei zu 1/5. 
5. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 31.386,6€ festgesetzt. 
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

27.11.2025 1 Ca 207/25

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die außerordentliche Kündigung noch durch die ordentliche Kündigung der Beklagten aus dem Schreiben vom 16.05.2025 aufgelöst ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein wohlwollend formuliertes, qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu unveränderten Bedingungen als Verkäufer weiter zu beschäftigen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits hat die beklagte Partei zu tragen. 
5. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 13.670 € festgesetzt.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

25.11.2025 2 Ca 292/25

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 12.465,96 € festgesetzt.


25.11.2025 2 Ca 10/25

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.976,00 € festgesetzt.

21.11.2025 10 Ca 46/25

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 13.03.2025 aus wichtigem Grund, fristlos mit sofortiger Wirkung nicht geendet hat.
2. Darüber hinaus wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 2/3, die Beklagte zu 1/3.
4. Der Streitwert wird festgesetzt auf 40.906,74 EUR.

20.11.2025 1 Ca 351/24

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 26.181,76 EUR brutto nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 12.000,00 EUR brutto seit dem 01.10.2024 sowie aus weiteren 2.181,76 EUR seit dem 26.10.2024 sowie aus weiteren 12.000,00 EUR brutto seit dem 01.11.2024 zu bezahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage und die Widerklage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die beklagte Partei zu 90 % und die klagende Partei zu 10 %.
4. Der Rechtsmittelstreitwert beträgt 77.509,90 EUR.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

14.11.2025 8 Ca 184/25

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 24. April 2025 zum 30. Juni 2025 aufgelöst ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits als Complaint Manager weiter zu beschäftigen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
4. Der Streitwert wird auf 18.262,80 EUR festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

07.11.2025 8 Ca 5/25

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf 18.795,68 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

07.11.2025 8 Ca 119/25

1 Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf 23.469,63 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

06.11.2025 1 BV 4/25

1. Die Beteiligte zu 2 wird verurteilt, dem Beteiligten zu 1 die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Höchstarbeitszeiten zu ermöglichen, indem sich aus den dem Beteiligten zu 1 zugänglich zu machenden Zeitnachweisen für den stellvertretenden Leiter des Verteilzentrums Waghäusel, der Abteilungsleiter und der stellvertretenden Abteilungsleiter Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausenzeiten hieraus ergeben.
2. Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.

28.10.2025 9 BV 15/25

Der Antrag wird zurückgewiesen.

28.10.2025 9 BV 18/25

Die Anträge wird zurückgewiesen.

28.10.2025 9 Ca 302/25

1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.Der Berufungsstreitwert wird festgesetzt auf 10.000,00 €.
4.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

17.10.2025 8 Ga 5/25

1. Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung werden abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsklägerin.
3. Der Streitwert wird auf 15.880 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

14.10.2025 9 Ca 93/25

1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 26. Februar 2025 nicht geendet hat.
2.Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger über den 30.09.2025 hinaus bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Kündigungsschutzantrag als Werker zu unveränderten Bedingungen weiter zu beschäftigen.
3.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4.Der Wert des Streitgegenstands beträgt 11.025 Euro.
5.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.