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Datum: 14.08.2026
Aktenzeichen: 8 Ca 311/25
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.050 € brutto (Angleichungszulage April 2024 bis Januar 2025) nebst Zinsen
in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit 01.03.2025 zu bezahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 88,58 % und die Beklagte 11,42 %.
4. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 9.190,45 EUR festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.