Das Arbeitsgericht Karlsruhe ist seit dem 28.07.1954 im Gebäude Ritterstraße 12 untergebracht. Hierbei handelt es sich um die 1905 vom Architekten Karl Henz errichtete Erweiterung des Ständehauses. Während das Ständehaus - vormals Sitz des Badischen Landtags - im 2. Weltkrieg vollständig zerstört worden war, blieb der Verwaltungsanbau erhalten und wurde zu Beginn des neuen Jahrtausends saniert.
Im 1.OG (barrierefrei über Rampe und Aufzug erreichbar) befinden sich die 4 Sitzungssäle, von denen die beiden großen Säle (Zi.202, Zi.206) Platz für jeweils ca. 30 Zuhörer bieten.
Im Wartebereich der Foyers im EG und 1.OG befinden sich Sitzgelegenheiten und 2 Besprechungszimmer (EG Zi.103, 1.OG Zi.201).