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Datum: 30.07.2026

Aktenzeichen: 3 Ca 67/26

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.137,60 € brutto zu zahlen. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die beklagte Partei zu 81 % und die klagende Partei zu 19 % zu tragen.
4. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 1.145,17 € festgesetzt. 5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.