In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Karlsruhe zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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Datum | Aktenzeichen | Tenor |
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22.11.2024 | 10 Ca 202/24 | 1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis weder durch die außerordentliche
fristlose Kündigung der Beklagten vom 06.06.2024 aufgelöst wurde, noch durch die hilfsweise erklärte ordentliche
Kündigung der Beklagten vom 06.06.2024 aufgelöst wird. |
30.12.2024 | 10 Ca 355/23 | 1. Die Klage wird abgewiesen. |
19.12.2024 | 1 Ca 115/24 | 1. Die Klage wird abgewiesen. |
21.11.2024 | 3 Ca 83/24 | 1. Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger einbehaltene Nettovergütung für September 2023 in Höhe von 975,25
€ netto nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz seit dem 17.10.2023 zu bezahlen. |
21.11.2024 | 3 Ca 119/24 | 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger das Gehalt für den Monat Februar in Höhe von 3.254,00 brutto (3.132,00
brutto Gehalt zzgl. die Zulage in Höhe von 122,00 brutto) abzüglich bereits abgeführter Sozialversicherungsbeiträge in
Höhe von 683,33 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.570,67 ab 11.09.2024 zu zahlen. |
13.12.2024 | 8 Ca 201/24 | 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 8. Mai 2024 weder fristlos noch unter Wahrung der ordentlichen Kündigungsfrist aufgelöst wurde. 2. Der Auflösungsantrag der Beklagten wird zurückgewiesen. 3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits als Material Handler (Mitarbeiter Logistik) zu beschäftigen. 4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 5. Der Streitwert wird auf 10.000 EUR festgesetzt. 6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |