In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Karlsruhe zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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| Datum | Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|---|
| 24.03.2026 | 2 Ca 132/25 |
URTEIL |
| 18.03.2026 | 9 BV 28/25 |
Die Anträge werden als unzulässig zurückgewiesen. |
| 06.03.2026 | 8 Ca 244/25 |
1.Es wird festgestellt, dass die Teilnahme des Klägers am mobilen Arbeiten gemäß Konzernbetriebsvereinbarung Smart
Working durch die schriftlich erklärte Kündigung der Beklagten zum 30. September 2025 nicht beendet wurde. |
| 11.02.2026 | 9 Ca 206/25 |
1.Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung des Beklagten vom
16.05.2025 zum 30.06.2025 aufgelöst wurde. |
| 27.03.2026 | 8 Ca 363/25 |
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die fristlose Kündigung der Beklagten vom 24. September
2025 nicht aufgelöst ist. |
| 26.02.2026 | 1 Ca 300/25 |
1. Die Klage wird abgewiesen. |
| 27.03.2026 | 8 Ca 297/25 |
1. Die Klage wird abgewiesen. |
| 05.03.2026 | 3 Ca 280/25 |
1. Die Klage wird abgewiesen. |
| 12.03.2026 | 3 Ca 95/25 |
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 29.709,96 € festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 26.03.2026 | 3 Ca 281/25 |
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 1.153,60 € festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
| 27.03.2026 | 6 Ca 33/26 |
1.Die Klage wird abgewiesen. |
| 12.02.2026 | 1 Ca 304/25 |
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für den Monat Dezember 2024 eine Vergütung in Höhe von 538,00
€ brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.01.2025 zu zahlen. |
| 27.03.2026 | 6 Ca 50/26 |
1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.681,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz hieraus seit 29. November 2024 zu bezahlen. |
| 20.03.2026 | 10 BVGa 1/26 |
1. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller in Bezug auf die am Standort Pforzheim beschäftigten Arbeitnehmer |
| 25.03.2026 | 5 Ca 12/25 |
1. Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit durch den Vergleich vom 19.02.2025 erledigt ist. |
| 24.03.2026 | 6 Ca 31/26 |
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Entgelt für die Zeit vom 01.11.2024 bis 30.11.2024 in
Höhe von 2.109,81 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunk-ten über dem Basiszinssatz gemäß § 247
BGB p. a. hieraus ab dem 01.04.2025 zu be-zahlen. |