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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Karlsruhe zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
24.09.2026 1 Ca 94/26

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche Kündigung vom 26. Februar 2026 aufgelöst worden ist.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.
4. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 40.000,00 Euro festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

30.09.2026 5 Ca 101/26

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 26.03.2026 nicht beendet worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits als Konstrukteur weiter zu beschäftigen.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 
4. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 16.000,00€ festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

25.09.2026 8 Ca 18/26

1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Zeugnis zu erteilen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 20 % der Beklagten und zu 80 % dem Kläger auferlegt.
3. Der Streitwert wird auf 20.250,00 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

02.10.2026
8 Ca 448/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 175.719,88 EUR brutto abzgl. bereits erhaltener 125.348,87 EUR brutto, sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.784,60 EUR brutto seit dem 01.09.2024 und dem 01.10.2024, sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.851,23 EUR brutto seit dem 01.11.2024, 01.12.2024, 01.01.2025, 01.02.2025, 01.03.2025 und 01.04.2025, sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.055,75 EUR brutto seit dem 01.05.2025, 01.06.2025, 01.07.2025, 01.08.2025, 01.09.2025, 01.10.2025, sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.123,63 EUR seit dem 01.11.2025, 01.12.2025, 01.01.2026, 01.02.2026, 01.03.2026, 01.04.2026, 01.05.2026, 01.06.2026, 01.07.2026, 01.08.2026, 01.09.2026 zu zahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf 50.371,01 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird zugelassen.

01.10.2026 1 Ga 7/26

1. Die Anträge werden zurückgewiesen.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 1.991,80 Euro festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

25.09.2026 8 Ga 3/26

1. Die Anträge auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung werden zurückgewiesen.
2. Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Rechtstreits.
3. Der Streitwert wird auf 41.772,76 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.