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Datum: 05.12.2025
Aktenzeichen: 8 Ca 109/25
1 Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger einen Warengutschein in Höhe von 270,00 EUR brutto herauszugeben.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 5 % und der Kläger 95%.
4. Der Streitwert wird auf 4.688 EUR festgesetzt.
5. Die Berufung wird zugelassen.