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Datum: 05.12.2025

Aktenzeichen: 8 Ca 158/25

1. Das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 26. Mai 2025 wird aufrechterhalten.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf 23.000 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.