1. Die Klage wird in Bezug auf die Anträge Ziff. 1 und Ziff. 2 abgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 7.017,54 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.