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Datum: 10.12.2025
Aktenzeichen: 9 Ca 112/25
1.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 180,40 Euro brutto zuzüglich Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz seit dem 16.06.2025 zu zahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 148,95 Euro brutto zuzüglich Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz seit dem 16.07.2025 zu zahlen.
3.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 205,50 Euro brutto zuzüglich Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz seit dem 16.08.2025 zu zahlen.
4.Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin bei jeder auf die unter Ziffer 1 bis 3 genannten Schuld erfolgten Zahlung eine
Entgeltabrechnung zu erteilen.
5.Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klagepartei 72 % und die Beklagtenpartei 28 %.
6.Der Berufungsstreitwert wird festgesetzt auf 3.163,65 Euro.
7.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.