Zum Inhalt springen

Datum: 10.12.2025

Aktenzeichen: 9 Ca 112/25

1.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 180,40 Euro brutto zuzüglich Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.06.2025 zu zahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 148,95 Euro brutto zuzüglich Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.07.2025 zu zahlen.
3.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 205,50 Euro brutto zuzüglich Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.08.2025 zu zahlen.
4.Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin bei jeder auf die unter Ziffer 1 bis 3 genannten Schuld erfolgten Zahlung eine Entgeltabrechnung zu erteilen.
5.Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klagepartei 72 % und die Beklagtenpartei 28 %.
6.Der Berufungsstreitwert wird festgesetzt auf 3.163,65 Euro. 
7.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.