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Datum: 12.12.2025

Aktenzeichen: 8 Ca 309/25

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf 4.329,60 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.