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Datum: 11.12.2025
Aktenzeichen: 1 Ca 89/25
1. Die Beklagte wird verurteilt 179.173,33 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basszinssatz der
Europäischen Zentralbank aus 4.700,00 € seit dem 01.01.2024, aus weiteren 4.700,00 € seit dem 01.02.2023, aus weiteren
4.700,00 € seit dem 01.03.2023, aus weiteren 4.700,00 € seit dem 01.04.2023, aus weiteren 4.700,00 € seit dem 01.05.2023,
aus weiteren 4.700,00 € seit dem 01.06.2023, aus weiteren 5.200,00 € seit dem 01.07.2023, aus weiteren 5.200,00 € seit
dem 01.08.2023, aus weiteren 5.200,00 € seit dem 01.09.2023, aus weiteren 5.200,00 € seit dem 01.10.2023, aus weiteren 5.200,00
€ seit dem 01.11.2023, aus weiteren 5.200,00 € seit dem 01.12.2023, aus weiteren 5.200,00 € seit dem 01.01.2024, aus
weiteren 5.200,00 € seit dem 01.02.2024, aus weiteren 5.200,00 € seit dem 01.03.2024, aus weiteren 4.160,00 € seit dem
01.04.2024, aus weiteren 1.213,33 € seit dem 01.06.2024, aus weiteren 5.200,00 € seit dem 01.07.2024, aus weiteren 5.200,00
€ seit dem 01.08.2024, aus weiteren 5.200,00 € seit dem 01.09.2024, aus weiteren 5.200,00 € seit dem 01.10.2024, aus
weiteren 5.200,00 € seit dem 01.11.2024, aus weiteren 5.200,00 € seit dem 01.12.2024, aus weiteren 5.200,00 € seit dem
01.01.2025, aus weiteren 5.200,00 € seit dem 01.02.2025, aus weiteren 5.200,00 € seit dem 01.03.2025, aus weiteren 5.200,00
€ seit dem 01.04.2025 aus weiteren 5.200,00 € seit dem 01.05.2025, aus weiteren 5.200,00 € seit dem 01.06.2025, aus
weiteren 5.200,00 € seit dem 01.07.2025, aus weiteren 5.200,00 € seit dem 01.08.2025, aus weiteren 5.200,00 € seit dem
01.09.2025, aus weiteren 5.200,00 € seit dem 01.10.2025, aus weiteren 5.200,00 € seit dem 01.10.2025, aus weiteren 5.200,00
€ seit dem 01.11.2025 und aus weiteren 5.200,00 € seit dem 01.12.2025 abzüglich am 30.12.2022 gezahlter 2.910,64 €
netto, abzüglich weiterer am 01.02.2023 gezahlter 2.953,89 € netto, abzüglich weiterer am 01.02.2023 gezahlter 2.953,89
€ netto, abzüglich weiterer am 12.04.2023 gezahlter 2.956,65 € netto, abzüglich weiterer am 27.04.2023 gezahlter
2.954,81 € netto, abzüglich weiterer am 05.06.2023 gezahlter 2.954,81 € netto, abzüglich weiterer am 22.08.2023
gezahlter 3.220,29 € netto, abzüglich weiterer am 14.09.2023 gezahlter 3.247,43 € netto, abzüglich weiterer am
03.11.2023 gezahlter 2.500,00 € netto, abzüglich weiterer am 15.11.2023 gezahlter 725,77 € netto, abzüglich weiterer
am 20.12.2023 gezahlter 3.225,77 € netto, abzüglich weiterer am 07.03.2024 gezahlter 3.225,77 € netto, abzüglich
weiterer am 07.03.2024 gezahlter 3.225,77 € netto, abzüglich weiterer am 05.06.2024 gezahlter 3.225,77 € netto,
abzüglich weiterer am 08.07.2024 gezahlter 3.225,47 € netto, abzüglich weiterer am 21.08.2024 gezahlter 2.708,00 €
netto, abzüglich weiterer am 13.09.2024 gezahlter 3.249,73 € netto, abzüglich weiterer am 11.10.2024 gezahlter 966,00
€ netto, abzüglich weiterer am 18.10.2024 gezahlter 2.708,32 € netto, abzüglich weiterer am 21.10.2024 gezahlter
541,41 € netto, abzüglich weiterer am 21.11.2024 gezahlter 3.249,73 € netto, abzüglich weiterer am 07.01.2025
gezahlter 2.500,00 € netto, an den Kläger zu zahlen,
2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten datierend vom 04.03.2025
aufgelöst worden ist, sondern ungekündigt über den 15.04.2025 hinaus weiter besteht.
3. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Zwischenzeugnis über Führung und Leistung zu erteilen.
4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
5. Die Kosten des Rechtsstreits hat die beklagte Partei zu 95% zu tragen, die klagende Partei zu 5 %.
6. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 144.485,91 € festgesetzt.
7. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.