In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Karlsruhe zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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| Datum | Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|---|
| 25.09.2026 | 8 Ga 3/26 |
1. Die Anträge auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung werden zurückgewiesen. |
| 25.09.2026 | 8 Ca 18/26 |
1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Zeugnis zu erteilen. |
| 30.09.2026 | 5 Ca 101/26 |
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom
26.03.2026 nicht beendet worden ist. |
| 01.10.2026 | 1 Ga 7/26 |
1. Die Anträge werden zurückgewiesen. |
| 24.09.2026 | 1 Ca 94/26 |
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche
Kündigung vom 26. Februar 2026 aufgelöst worden ist. |
| 02.10.2026 | 8 Ca 448/25 |
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 175.719,88 EUR brutto abzgl. bereits erhaltener 125.348,87 EUR brutto, sowie
Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.784,60 EUR brutto seit dem 01.09.2024 und dem 01.10.2024, sowie
Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.851,23 EUR brutto seit dem 01.11.2024, 01.12.2024, 01.01.2025,
01.02.2025, 01.03.2025 und 01.04.2025, sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.055,75 EUR brutto
seit dem 01.05.2025, 01.06.2025, 01.07.2025, 01.08.2025, 01.09.2025, 01.10.2025, sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz aus 2.123,63 EUR seit dem 01.11.2025, 01.12.2025, 01.01.2026, 01.02.2026, 01.03.2026, 01.04.2026, 01.05.2026, 01.06.2026,
01.07.2026, 01.08.2026, 01.09.2026 zu zahlen. |