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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Karlsruhe zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
21.01.2026 5 Ca 154/25

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin  trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

21.01.2026 5 Ca 148/25

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Widerklage wird in Höhe von 3.619,64 EUR abgewiesen.
3. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
4. Der Rechtsmittelstreitwert für diese Entscheidung wird auf 13.957,97 EUR festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

22.01.2026 1 Ca 189/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 44.231,30 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2025 zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die beklagte Partei zu tragen.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 44.231,30 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

20.01.2026 2 Ca 186/25

1.Die Klage wird abgewiesen. 
2.Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. 
3.Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 30.000,00 € festgesetzt.

08.01.2026 1 Ca 146/25

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 4.658 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

16.01.2026 8 Ca 319/24

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf 21.404,10 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird zugelassen.

23.01.2026 10 Ca 171/25

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis über den 30.06.2025 hinaus bis zum 31.07.2025 fortbestanden hat.
2. Darüber hinaus wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 83 %, die Beklagte zu 17 %.
4. Der Streitwert wird festgesetzt auf 3.194,20 EUR.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

23.01.2026 8 Ca 169/25

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 30. April 2025 aufgelöst ist.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf 21.000 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.