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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Karlsruhe zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
18.03.2025 7 Ca 451/24
  1. Die Klage wird abgewiesen.
  2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  3. Der Streitwert für diese Entscheidung wird auf 726,92 EUR festgesetzt.
  4. Die Berufung wird nicht über die gesetzlich geregelten Fälle hinaus gesondert zugelassen.
18.03.2025 7 Ca 462/24
  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die ordentliche Kündigung der Beklagten nicht zum 07.11.2024, sondern erst zum 30.11.2024 aufgelöst worden ist.
  2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein endgültiges wohlwollendes Zeugnis zu erteilen, das sich auf Verhalten und Leistung erstreckt.
  3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.007,50 EUR brutto, nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 01.12.2024 zu zahlen.
  4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.428, 57 EUR brutto, nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 01.12.2024 zu zahlen.
  5. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 150,00 EUR brutto, nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 01.12.2024 zu zahlen.
  6. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
  7. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 53 Prozent und die Beklagte 47 Prozent.
  8. Der Streitwert für diese Entscheidung wird auf 24.301,50 EUR festgesetzt.
  9. Die Berufung wird nicht über die gesetzlich geregelten Fälle hinaus gesondert zugelassen.


19.03.2025 5 Ca 295/24

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Juli 2024 restliches Entgelt i.H.v. 412,10€ netto zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Urlaubsabgeltung i.H.v. 245,10 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.09.2024 zu bezahlen.
3. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Von den Kosten des Rechtstreits tragen der Kläger 83% und die Beklagte 17%.
5. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 3.896,84 festgesetzt.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

19.03.2025 5 Ca 250/24

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die klagende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 9.516,70 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

18.03.2025 2 Ca 268/24

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin rückständigen Lohn für den Monat April 2024 in Höhe von brutto 1.261,91 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.05.2024 zu bezahlen.

2. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin über den Lohn gemäß Ziffer 1. eine Entgeltabrechnung für den Monat April 2024 zu erteilen und zu übersenden.

3. Die Widerklage wird abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

5. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 11.874,21 € festgesetzt.

18.03.2025 2 BVGa 1/25

1.Die Beteiligten zu 2 und zu 3 werden verpflichtet, es zu unterlassen, ihren Beschäftigten in der Produktion und Logistik am Standort Rastatt Mehrarbeit für Samstag, den 22.03.2025, anzuordnen, entgegenzunehmen oder zu dulden, solange der Antragsteller nicht beteiligt wurde und im Falle seiner Zustimmungsverweigerung eine noch anzurufende Einigungsstelle die fehlende Zustimmung ersetzt hat.
2.Den Beteiligten zu 2 und zu 3 werden für den Fall der Zuwiderhandlung gegen ihre Verpflichtung nach Ziffer 1 ein Ordnungsgeld angedroht, dessen Höhe 10.000 € nicht unterschreiten sollte.

19.03.2025 9 Ca 121/24

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.                                                                      3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 2.727,66 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

17.03.2025 6 Ca 40/24

1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3.Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 14.640,00 EUR festgesetzt.
4.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen

21.03.2025 8 Ca 223/24

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3. Der Streitwert wird auf 5.675,04 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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