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Datum: 22.01.2026

Aktenzeichen: 1 Ca 189/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 44.231,30 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2025 zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die beklagte Partei zu tragen.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 44.231,30 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.