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Datum: 23.01.2026
Aktenzeichen: 8 Ca 169/25
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 30.
April 2025 aufgelöst ist.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf 21.000 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.