In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Karlsruhe zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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| Datum | Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|---|
| 22.05.2026 | 10 Ca 257/25 |
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 7.686,94 zuzüglich Zinsen von 5 c)/0 Punkten über dem Basiszinssatz.
seit 16.07.2025 zu zahlen. |
| 22.05.2026 | 10 Ca 286/25 |
1. Die Klage wird abgewiesen. |
| 21.05.2026 | 1 Ca 323/25 |
1 Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die außerordentliche fristlose Kündigung der
Beklagten vom 6. August 2025 aufgelöst worden ist. |
| 18.05.2026 | 6 BV 1/26 |
1.Die verweigerte Zustimmung des Antragsgegners zur Eingruppierung der Frau A. S. in die Entgeltgruppe KR 7/3 gemäß § 16
Abs. 2 Satz 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) wird ersetzt. |
| 01.06.2026 | 6 BV 4/26 |
1.Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, es zu unterlassen, den Beginn und das Ende der Arbeitszeit der sog. Verwaltungsmitarbeiter i.S.d.
§ 1 der Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung" vom 07.09/15.09.2022 festzulegen oder die Erbringung von
Arbeitsleistung durch diese Arbeitnehmer zu dulden, ohne dass der Betriebsrat zuvor dem Beginn und dem Ende der Arbeitszeit zugestimmt hat
oder die Zustimmung durch einen Spruch der Einigungsstelle ersetzt wurde. |
| 13.05.2026 | 9 Ca 407/26 |
1.Die Klage wird abgewiesen. |