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Datum: 30.09.2026

Aktenzeichen: 5 Ca 101/26

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 26.03.2026 nicht beendet worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits als Konstrukteur weiter zu beschäftigen.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 
4. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 16.000,00€ festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.