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Datum: 25.09.2026

Aktenzeichen: 8 Ga 3/26

1. Die Anträge auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung werden zurückgewiesen.
2. Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Rechtstreits.
3. Der Streitwert wird auf 41.772,76 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.