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Datum: 19.03.2025

Aktenzeichen: 5 Ca 295/24

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Juli 2024 restliches Entgelt i.H.v. 412,10€ netto zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Urlaubsabgeltung i.H.v. 245,10 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.09.2024 zu bezahlen.
3. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Von den Kosten des Rechtstreits tragen der Kläger 83% und die Beklagte 17%.
5. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 3.896,84 festgesetzt.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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