Zum Inhalt springen

Datum: 18.03.2025

Aktenzeichen: 2 Ca 268/24

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin rückständigen Lohn für den Monat April 2024 in Höhe von brutto 1.261,91 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.05.2024 zu bezahlen.

2. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin über den Lohn gemäß Ziffer 1. eine Entgeltabrechnung für den Monat April 2024 zu erteilen und zu übersenden.

3. Die Widerklage wird abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

5. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 11.874,21 € festgesetzt.

Artboard Copy