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Datum: 23.07.2026

Aktenzeichen: 6 Ga 6/26

1. Dem Antragsgegner wird es im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, bis zur Entscheidung in der Hauptsache, längstens bis zum 31.03.2027 innerhalb eines Umkreises von 50 Kilometern um den Sitz des Antragstellers (Hennebergstr. 6, 76131 Karlsruhe) jegliche Konkurrenztätigkeit als Prüfingenieur selbstständig oder unselbstständig zum Nachteil des Antragstellers zu entrichten.

2. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, die „Kfz-Prüfstelle Rastatt, Ing.Büro Samed Topal" in der Hohlohstraße 1, 76437 Rastatt bis zur Entscheidung in der Hauptsache, längstens bis zum 31.03.2027 zu eröffnen und/oder dort Prüfdienstleistungen, insbesondere Hauptuntersuchungen gem. § 29 StVZO, Änderungsabnahmen gem. § 19.3 StVZO und Oldtimergutachten gem. § 23 StVZO, anzubieten oder durchzuführen.

3. Dem Antragsgegner wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250.000,00 Euro, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.

4. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 

5. Der Streitwert wird auf 10.650,00 Euro festgesetzt. 

6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.