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Datum: 18.05.2026
Aktenzeichen: 6 BV 1/26
1.Die verweigerte Zustimmung des Antragsgegners zur Eingruppierung der Frau A. S. in die Entgeltgruppe KR 7/3 gemäß § 16
Abs. 2 Satz 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) wird ersetzt.
2.Im Übrigen wird der Antrag Ziff. 2 zurückgewiesen.