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Datum: 04.02.2026

Aktenzeichen: 5 Ca 193/25

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 5.550,00 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.