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Datum: 25.03.2026
Aktenzeichen: 5 Ca 12/25
1. Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit durch den Vergleich vom 19.02.2025 erledigt ist.
2. Die klagende Partei trägt die Kosten des Rechtstreits.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 3.200,21 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.