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Datum: 07.03.2025

Aktenzeichen: 10 Ca 306/24

1. Die Beklagte wird verpflichtet, an den Kläger Arbeitslohn für den Monat Mai 2024 in Höhe von 3.464,42 Euro brutto, unter Berücksichtigung der Auszahlung in Höhe von 1.743,98 Euro, zzgl. Prozesszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.06.2024 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verpflichtet, an den Kläger 2.911,96 Euro brutto, unter Berücksichtigung der Auszahlung in Höhe von 1.436,21 Euro, zzgl. Prozesszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2024 zu zahlen.
3. Die Widerklage wird abgewiesen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 28 %, der Beklagte zu 72 %.
5. Der Streitwert wird festgesetzt auf 11.437,90 €.
6. Soweit nicht bereits von Gesetzes wegen zulässig, wird die Berufung nicht gesondert zugelassen.