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Datum: 06.02.2026

Aktenzeichen: 10 Ca 284/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Entschädigung in Höhe von 6.300,00 € zuzüglich Zinsen i.H.v. 5% Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2025 zu bezahlen.
2. Darüber hinaus wird die Klage abgewiesen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 75 %, die Beklagte zu 25 %. 4. Der Rechtsmittelstreitwert wird festgesetzt auf 20.050,03 €. 5. Soweit nicht bereits von Gesetzes wegen zulässig, wird die Berufung nicht gesondert zugelassen.