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Datum: 17.12.2024
Aktenzeichen: 10 Ca 199/24
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die außerordentliche fristlose Kündigung
vom 31.05.2024 nicht beendet ist.
2. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis auch nicht durch die hilfsweise ordentliche
Kündigung vom 31.05.2024 aufgelöst wird.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.880,38 EUR brutto nebst 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2024 zu
zahlen.
4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.880,38 EUR brutto nebst 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2024 zu
zahlen.
5. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.880,38 EUR brutto nebst 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2024 zu
zahlen.
6. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.880,38 EUR brutto nebst 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2024 zu
zahlen.
7. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
8. Der Streitwert wird festgesetzt auf 35.512,52 EUR.