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Datum: 16.10.2026

Aktenzeichen: 10 Ca 122/26

1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 333,40 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 19.07.2026 zu bezahlen.
2. Darüber hinaus wird die Klage abgewiesen.
3. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtstreits.
4. Der Rechtsmittelstreitwert wird festgesetzt auf 2.609,94 €.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.