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Datum: 20.10.2026

Aktenzeichen: 8 Ga 4/26

1. Die Anträge auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung werden zurückgewiesen.
2. Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Rechtstreits.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 9.829,90 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.