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Datum: 16.10.2026

Aktenzeichen: 8 Ca 388/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für den Zeitraum vom 24.07.2025 bis zum 31.07.2025 1.083,87 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinsatz seit dem 01.08.2025 abzüglich von der XXX für diesen Zeitraum an die Klägerin bezahlten Krankengelds von 572,16 € netto zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für den Zeitraum vom 01.08.2025 bis zum 22.08.2025 2.980,65 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinsatz seit dem 01.09.2025 abzüglich von der XXX für diesen Zeitraum an die Klägerin bezahlten Krankengelds von 1.573,44 € netto zu bezahlen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 66,24 % und die Beklagte zu 33,76 %.
5. Der Streitwert wird auf 8.218,42 EUR festgesetzt.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.