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Datum: 14.10.2026

Aktenzeichen: 5 Ca 65/26

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund der Kündigung der Beklagten vom 16.02.2026 nicht beendet wurde.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 9.294,00 € festgesetzt. 
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.