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Datum: 11.09.2026
Aktenzeichen: 8 Ca 524/25
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 91.666,64 CHF brutto nebst Zinsen in Höhe von jeweils 5 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz aus 22.916,66 CHF brutto seit dem 01.01.2022, aus 22.916,66 CHF brutto seit dem 01.01.2023, aus 22.916,66 CHF
brutto seit dem 01.01.2024, aus 22.916,66 CHF brutto seit dem 01.01.2025
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 84,63 % und die Beklagte 15,37 %.
4. Der Streitwert wird auf 595.840,33 EUR festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.