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Datum: 08.09.2026
Aktenzeichen: 7 Ca 207/26
1. Der Einspruch der Beklagten gegen das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 09.07.2026 wird verworfen.
2. Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert für diese Entscheidung wird auf 5.134,06 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht über die gesetzlich geregelten Fälle hinaus gesondert zugelassen.