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Datum: 05.08.2026
Aktenzeichen: 5 Ca 45/26
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch Kündigung vom 10.02.2026 zum
24.02.2026 beendet worden ist, sondern bis zum 31.05.2026 fortbestanden hat.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 8.124,00€ festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.