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Datum: 28.07.2026

Aktenzeichen: 2 Ca 511/25

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die ordentliche Kündigung der Beklagten mit Schreiben vom 05.12.2025 nicht mit Ablauf des 30.06.2026 aufgelöst worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.472,24 € brutto nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 17.06.2026 zu bezahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Verdienstabrechnungen für die Monat Mai, Juni und September 2025 zu erteilen.
4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
5. Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 94 % der Beklagten und zu 6 % dem Kläger auferlegt.
6. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 16.663,56 € festgesetzt.