Dohmen/KSC - Keine Einigung im Prämienstreit

Datum: 03.05.2010

Kurzbeschreibung: 

Die  heutige Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe zwischen dem ehemaligen Manager Dohmen und dem KSC brachte keine Einigung. Herr Dohmen begehrt von seinem Arbeitgeber Sieg- und Punktprämien für die Zeit seiner Freistellung im Dezember 2009 bis zum Auslaufen seines Vertrages am 30.06.2010. Streitig ist insbesondere die Auslegung und Wirksamkeit einer Vertragsklausel, die die Höhe der Vergütung im Falle einer Freistellung auf das Grundgehalt (ohne Prämien) beschränkt. Während der Prozessbevollmächtigte des KSC die Auffassung vertritt, dass der zuletzt unterzeichnete Vertrag durch Herrn Dohmen selbst vorgelegt und vorgeschlagen wurde und im Profifußball allgemein üblich sei, handelt es sich bei der Vertragsklausel nach Ansicht des Rechtsanwalts von Herrn Dohmen um vom Arbeitgeber einseitig gestellte Allgemeine Geschäftsbedingungen, die seinen Mandanten unangemessen benachteiligen. Für den konkreten Zeitraum umfassen die Punktprämien über 30 % des Gehalts des Managers.

Nach Ansicht der für den Fall zuständigen Richterin am Arbeitsgericht Schäfer bestehen Bedenken, ob eine Arbeitnehmer - wie es dieser Vertrag vorsieht - jederzeit und ohne Begründung freigestellt werden  darf, wenn er dadurch zugleich 30 % seiner Bezüge einbüßt. Ob die Vertragsregelungen  als Allgemeine Geschäftsbedingungen einer gerichtlichen Kontrolle unterlägen, sei allerdings derzeit noch offen.

Ein Vergleichsvorschlag des Gerichts auf Zahlung von zwei Dritteln der Prämien wurde vom Vertreter des KSC abgelehnt.

Falls die Parteien außergerichtlich keine Einigung finden, wird der Rechtsstreit am 13. August vor dem Arbeitsgericht in Karlsruhe fortgesetzt.

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