1. Der Antrag der Verfügungsklägerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des
Verfahrens werden der Verfügungsklägerin auferlegt. 3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.500,00 € festgesetzt.
Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.