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Datum: 30.06.2026

Aktenzeichen: 2 Ga 4/26

1. Der Antrag der Verfügungsklägerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens werden der Verfügungsklägerin auferlegt. 3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.500,00 € festgesetzt.