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Datum: 22.05.2026

Aktenzeichen: 10 Ca 257/25

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 7.686,94 zuzüglich Zinsen von 5 c)/0 Punkten über dem Basiszinssatz. seit 16.07.2025 zu zahlen.
2. Darüber hinaus wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 96 %, der Beklagte zu 4 %.
4. Der Streitwert wird festgesetzt auf EUR 193.925,15€.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.