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Datum: 08.05.2026

Aktenzeichen: 10 Ca 356/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.000,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.10.2025 zu zahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird festgesetzt auf 3.000,00 €.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.