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Datum: 17.04.2026
Aktenzeichen: 8 Ca 424/25
1. Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen im Zusammenhang mit der
Änderungskündigung der Beklagten vom 23.07.2025 rechtsunwirksam ist.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf 31.395 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.