Zum Inhalt springen

Datum: 17.04.2026

Aktenzeichen: 8 Ca 292/25

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 28. Juli 2025 nicht aufgelöst ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als Commodity Procurement-Specialist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits weiter zu beschäftigen.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Der Streitwert wird auf 41.630,16 EUR festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.