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Datum: 17.04.2026

Aktenzeichen: 10 Ca 266/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 21.234,52 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.09.2025 zu zahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird festsetzt auf 21.234,52 EUR.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.