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Datum: 09.04.2026
Aktenzeichen: 3 Ca 344/25
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.194,82 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz seit 25.10.2025 zu bezahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die beklagte Partei zu 38 % und die klagende Partei zu 62 % zu tragen.
4. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 27.101,67 € festgesetzt. 5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.